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        Schulz-Reisen

           Rangsdorf

 

 

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Neuigkeiten / Aktualisierungen

An folgenden Tagen ist unser Büro dieses Jahr geschlossen:

- 10.05.2024

- 04.10.2024

- 27.12.2024

In unserem Büro ist jetzt die Zahlung mit EC-Karte möglich.

Buchungen & Bezahlung des Reisepreises

 

Mehrtagesreisen (MTR)

Nach Ihrer Anmeldung zu der jeweils von Ihnen ausgewählten Reise, schicken wir Ihnen zeitnah die entsprechende Buchungsbestätigung / Quittung in doppelter Ausführung zu. Bitte senden Sie uns ein Exemplar unterschrieben zurück. Erst dann ist Ihre Buchung

beiderseitig verbindlich. Danach wird eine Anzahlung von min.15% vom Gesamtreise- preis, jedoch nicht mehr als 250,00 € pro Person, fällig.

Hierzu können Sie den vorbereiteten Einzahlungsavis verwenden.

Alle Plätze verfügen über einen großzügigen Sitzabstand. Ein rechtlicher Anspruch auf einen bestimmten Sitzplatz besteht nicht. Nach Eingang der unterschriebenen Buchungsverträge ist nach Verfügbarkeit eine wunschgemäße Sitzplatzreservierung möglich.

 

Tagesfahrten (ETF)

Sie können sich zur Teilnahme an einer oder mehrere Tagesfahrten mündlich, schriftlich oder per E-Mail anmelden. Die Bezahlung sollte bei der Anmeldung bzw. bis spätestens

14 Tage vor den jeweiligen Reisetermin erfolgen. Danach besteht die Möglichkeit bei

einer ausdrücklichen Teilnahmebestätigung von Ihnen, den Reisepreis auch kurzfristig zu entrichten bzw. im Bus per Quittung zu begleichen.

          à  wichtig, bitte beachten Sie die gesonderte Regelung! ß

bei angemeldeten Tagesfahrten in Verbindung mit Eintrittskarten für Theater, Konzert, Musical u.a. Events entsteht erst dann eine verbindliche Buchung, wenn die Bezahlung innerhalb von 14 Tagen nach Anmeldung erfolgte.  Ist kein Zahlungseingang zu verzeichnen erlischt automatisch die Anmeldung!

 

Die Bezahlung kann durch Überweisung*, in Bar oder Kartenzahlung (keine Kreditkarten) in unserem Büro in Rangsdorf erfolgen!

 

* Bitte im Verwendungszweck die Reise-Nr. vermerken!

Wichtige Information!

Zum Zeitpunkt der Reisepreisgestaltung (Kalkulation) war noch der ermäßigte Steuersatz von 7% auf Restaurants -und Verpflegungsdienstleistungen gültig. Der Gesetzgeber hat bedauerlicherweise vor Kurzem entschieden, den Steuersatz ab dem 01.01.2024 wieder auf 19% anzuheben.

Auf Grund der veränderten Situation, müssen wir uns eine dementsprechende Anpassung vorbehalten. Wir danken für Ihr Verständnis.

 Vorschau und Beschreibung 2024 / 2025

 * letzte Aktualisierungen: 07.10.2024   

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